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   FG Hamburg, 31.03.2000 - II 568/99   

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https://dejure.org/2000,12619
FG Hamburg, 31.03.2000 - II 568/99 (https://dejure.org/2000,12619)
FG Hamburg, Entscheidung vom 31.03.2000 - II 568/99 (https://dejure.org/2000,12619)
FG Hamburg, Entscheidung vom 31. März 2000 - II 568/99 (https://dejure.org/2000,12619)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KStG § 8 Abs. 3; AktG § 86 Abs. 2
    Vereinbarung von Gewinntantiemen für den beherrschenden

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Vereinbarung von Gewinntantiemen für den beherrschenden Gesellschafter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 14.03.1990 - I R 6/89

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Ausfall einer Darlehensforderung einer

    Auszug aus FG Hamburg, 31.03.2000 - II 568/99
    Regelmäßig ist eine Veranlassung der Vermögensminderung durch das Gesellschaftsverhältnis gegeben, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (vgl. BFH-Urteil vom 14.3. 1990 I R 6/89, BFHE 160, 459 , BStBl II 1990, 795 ).

    Ist allerdings der begünstigte Gesellschafter beherrschend, so kann eine verdeckte Gewinnausschüttung auch dann anzunehmen sein, wenn die Kapitalgesellschaft eine Leistung an ihn erbringt, für die es an einer klaren und von vornherein abgeschlossenen Vereinbarung fehlt oder für die die abgeschlossene Vereinbarung entweder nicht durchgeführt wird oder zivilrechtlich unwirksam ist (vgl. BFH vom 14.3.1990, I R 6/89, BFHE 160, 459 , BStBl II 1990, 795 ; vom 13.3.1991 I R 1/90, BFHE 164, 255 , BStBl II 1991, 597 ).

  • BFH, 02.02.1994 - I R 78/92

    Umsatzrückvergütungen einer Einkaufs-GmbH in Höhe des erzielten Gewinns als

    Auszug aus FG Hamburg, 31.03.2000 - II 568/99
    Unter einer verdeckten Gewinnausschüttung i. S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG ist bei einer Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung (verhinderte Vermögensmehrung) zu verstehen, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Einkommens auswirkt und in keinem Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung steht (BFH-Urteil vom 2.2.1994 I R 78/92, BFHE 173, 412 , BStBl II 1994, 479).
  • BFH, 11.12.1991 - I R 49/90

    Zur Frage des Inhalts und des Zeitpunktes einer klaren und eindeutigen

    Auszug aus FG Hamburg, 31.03.2000 - II 568/99
    Als Vereinbarung in diesem Sinne mit dem Gesellschafter-Geschäftsführer ist auch ein Gesellschafterbeschluss einer GmbH, der die Geschäftsführervergütung betrifft, anzusehen, wenn der Geschäftsführer als beherrschender Gesellschafter an dem Beschluss mitgewirkt hat (BFH vom 11.12.1991 I R 49/90, BFHE 166, 545 , BStBl II 1992, 434).
  • BFH, 25.10.1995 - I R 9/95

    Zur Auslegung von Vereinbarungen einer Kapitalgesellschaft mit ihrem

    Auszug aus FG Hamburg, 31.03.2000 - II 568/99
    In diesem Fall ist die Vereinbarung objektiv so zu verstehen, wie die Parteien sie tatsächlich, einvernehmlich und nachweisbar durchgeführt haben (vgl. BFH-Urteile vom 25. Oktober 1995 I R 9/95, BFHE 179, 270 , BStBl II 1997, 703 und vom 31. Mai 1995 I S 2/95, BFH/NV 1996, 178 m. w. N.).
  • BFH, 04.12.1991 - I R 63/90

    Frage der verdeckten Gewinnausschüttung, wenn zwischen GmbH und beherrschendem

    Auszug aus FG Hamburg, 31.03.2000 - II 568/99
    Vereinbarungen, die eine Kapitalgesellschaft mit ihren beherrschenden Gesellschaftern abschließt, sind auch auslegungsfähig (vgl. BFH-Urteil vom 4. Dezember 1991 I R 63/90, BFHE 166, 279 , BStBl II 1992, 362).
  • BFH, 05.10.1977 - I R 230/75

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei vom Erfolg des Unternehmens abhängigen

    Auszug aus FG Hamburg, 31.03.2000 - II 568/99
    Im übrigen ist für die Gewinnbeteiligung (Gewinntantieme) nach der Rechtsprechung des BFH § 86 des Aktiengesetzes ( AktG ) entsprechend heranzuziehen (vgl. BFH-Urteile vom 25. April 1990 I R 59/89, BFH/NV 1991, 269 und vom 5.Oktober 1977 I R 230/75, BFHE 124, 164 , BStBl II 1978, 234 ).
  • BFH, 13.03.1991 - I R 1/90

    Wirksamkeit der Befreiung von Beschränkungen des § 181 BGB bei Wandel in

    Auszug aus FG Hamburg, 31.03.2000 - II 568/99
    Ist allerdings der begünstigte Gesellschafter beherrschend, so kann eine verdeckte Gewinnausschüttung auch dann anzunehmen sein, wenn die Kapitalgesellschaft eine Leistung an ihn erbringt, für die es an einer klaren und von vornherein abgeschlossenen Vereinbarung fehlt oder für die die abgeschlossene Vereinbarung entweder nicht durchgeführt wird oder zivilrechtlich unwirksam ist (vgl. BFH vom 14.3.1990, I R 6/89, BFHE 160, 459 , BStBl II 1990, 795 ; vom 13.3.1991 I R 1/90, BFHE 164, 255 , BStBl II 1991, 597 ).
  • BFH, 29.04.1992 - I R 21/90

    Tantiemenvereinbarung unter Vorbehalt

    Auszug aus FG Hamburg, 31.03.2000 - II 568/99
    Aus der Sicht eines außenstehenden Dritten (vgl. BFH vom 29.4. 1992 I R 21/90, m. w. N.) konnte nicht zweifelhaft sein, von welcher Bemessungsgrundlage die Tantieme zu berechnen war.
  • BFH, 09.04.1997 - I R 52/96

    Beherrschender Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft

    Auszug aus FG Hamburg, 31.03.2000 - II 568/99
    Es muss sich, da die vGA eine Vermögensminderung seitens der Kapitalgesellschaft voraussetzt, um gleichgerichtete materielle, d.h. finanzielle Interessen der Gesellschafter handeln (vgl. BFH-Urteil vom 9. April 1997 I R 52/96, BFH/NV 1997, 808 m.w.N.).
  • BFH, 25.04.1990 - I R 59/89

    Rechtmäßigkeit der Übermittlung der Revisionsschrift mit Telefax - Anforderungen

    Auszug aus FG Hamburg, 31.03.2000 - II 568/99
    Im übrigen ist für die Gewinnbeteiligung (Gewinntantieme) nach der Rechtsprechung des BFH § 86 des Aktiengesetzes ( AktG ) entsprechend heranzuziehen (vgl. BFH-Urteile vom 25. April 1990 I R 59/89, BFH/NV 1991, 269 und vom 5.Oktober 1977 I R 230/75, BFHE 124, 164 , BStBl II 1978, 234 ).
  • BFH, 31.05.1995 - I S 2/95

    Rohgewinnbezogene Tantieme als vGA

  • BGH, 03.12.1962 - II ZR 57/62

    Feststellung eines Jahresabschlusses durch die Gesellschafterversammlung einer

  • BFH, 04.06.2003 - I R 24/02

    Gesamtausstattung eines Gesellschafter-Geschäftsführers

    Diesem Gedanken entspricht es, die erwähnte Regelvermutung auf den handelsrechtlichen Jahresüberschuss vor Abzug der ertragsabhängigen Steuern und vor Abzug der Tantieme zu beziehen (so auch die Finanzverwaltung, vgl. BMF-Schreiben in BStBl I 2002, 219, unter 1.; anders z.B. Harle, Gestaltende Steuerberatung 1996, 5; Neu, EFG 2002, 711, 712: nach Steuern und Tantieme; unterscheidend einerseits FG Baden-Württemberg, Urteil vom 27. November 1992 3 K 332/89, nicht veröffentlicht: vor Steuern, aber nach Tantieme; andererseits FG Hamburg, Urteil vom 31. März 2000 II 568/99, nicht veröffentlicht; Böth, Steuerliche Betriebsprüfung 1997, 178: nach Steuern, jedoch vor Tantieme).
  • FG Hamburg, 13.02.2001 - VI 156/00

    VGA: Bemessungsgrundlage für eine Tantieme

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